KEIN KAMINOFEN-VERBOT 2024!
Auch Ende 2024 kein GENERELLES Kaminofen-Verbot!

Das neue Heizungsgesetz lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten. Diese endet zum 31.12.2024 und betrifft Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. Glücklicherweise haben viele dieser Feuerstätten Bestandsschutz. Gerne können Sie sich dafür  einen Überblick in der HKI Liste verschaffen oder uns persönlich kontaktieren.

 

Direkt zur HKI Liste:

 

07.02.2024

Hauptsitz Bad Lobenstein

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Jens Bramburger

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9.00 bis 13.00 Uhr

AUSSTELLUNG

Donnerstag - Freitag:

9.00 bis 13.00 und

15.00 Uhr bis 18 Uhr

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, deshalb finden unsere Beratungen ausschließlich auf Termin statt.

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Zum Tännig 4
07356 Bad Lobenstein 

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Filiale Saalfeld/Saale

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Sa: Geschlossen - oder nach Vereinbarung!

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Darrtorstraße 8
07318 Saalfeld/Saale

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