Das neue Heizungsgesetz lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten. Diese endet zum 31.12.2024 und betrifft Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. Glücklicherweise haben viele dieser Feuerstätten Bestandsschutz. Gerne können Sie sich dafür einen Überblick in der HKI Liste verschaffen oder uns persönlich kontaktieren.
Direkt zur HKI Liste:
07.02.2024
Hauptsitz Bad Lobenstein
AnsprechpartnerHerr Jens Bramburger
ÖffnungszeitenDo u. Fr zur Zeit nur mit tel. Voranmeldung
AdresseZum Tännig 4
07356 Bad Lobenstein
036651/31442
Filiale Saalfeld/Saale
AnsprechpartnerHerr Jörg Schubert
ÖffnungszeitenMi-Fr. : 12.00 - 18.00 Uhr
Sa: Geschlossen - oder nach Vereinbarung!
AdresseDarrtorstraße 8
07318 Saalfeld/Saale
03671/5278204