KEIN KAMINOFEN-VERBOT 2024!
2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot.
Das im Bundestag beschlossene Heizungsgesetz lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt . Lediglich gilt eine Beachtung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die zum 31.12.2024 endet. Dies betrifft Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. Dabei ist zubeachten, dass glücklicherweise viele dieser Geräte Bestandsschutz haben.
Prüfen Sie schnell und einfach in der Liste vom HKI, ob Ihr Kaminofen noch zugelassen ist!
18.10.2023
Hauptsitz Bad Lobenstein
AnsprechpartnerHerr Jens Bramburger
ÖffnungszeitenDo u. Fr zur Zeit nur mit tel. Voranmeldung
AdresseZum Tännig 4
07356 Bad Lobenstein
036651/31442
Filiale Saalfeld/Saale
AnsprechpartnerHerr Jörg Schubert
ÖffnungszeitenMi-Fr. : 12.00 - 18.00 Uhr
Sa: Geschlossen - oder nach Vereinbarung!
AdresseDarrtorstraße 8
07318 Saalfeld/Saale
03671/5278204