KEIN KAMINOFEN-VERBOT 2024!
2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot.

Das im Bundestag beschlossene Heizungsgesetz lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt . Lediglich gilt eine Beachtung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die zum 31.12.2024 endet.  Dies betrifft Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. Dabei ist zubeachten, dass glücklicherweise viele dieser Geräte Bestandsschutz haben. 

Prüfen Sie schnell und einfach in der Liste vom HKI, ob Ihr Kaminofen noch zugelassen ist!

18.10.2023

Hauptsitz Bad Lobenstein

Ansprechpartner

Herr Jens Bramburger 

Öffnungszeiten

Do u. Fr zur Zeit nur mit tel. Voranmeldung 

Adresse

Zum Tännig 4
07356 Bad Lobenstein 

Kontakt

Filiale Saalfeld/Saale

Ansprechpartner

Herr Jörg Schubert 

Öffnungszeiten

Mi-Fr. : 12.00 - 18.00 Uhr

Sa: Geschlossen - oder nach Vereinbarung!

Adresse

Darrtorstraße 8
07318 Saalfeld/Saale

Kontakt